Allgemeine Geschäftsbedingungen der pesbe GmbH

§ 1 - Geltungsbereich

Das Angebot von pesbe richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber pesbe, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn pesbe stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn pesbe in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pesbe.

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

§ 2 - Vertragsgegenstand

pesbe verfügt über Expertenkenntnisse im Bereich der Rekrutierung von Mitarbeitern für die Besetzung offener Arbeitsplätze im Güterverkehr. pesbe sucht und präsentiert dem Auftraggeber Kandidaten auf Grundlage eines erfolgreichen Recruiting-Konzepts Die Suchaufträge werden regelmäßig durch elektronische Auftragserteilung ausgelöst, es sei denn, es wird anders vereinbart.

Ein Kandidat gilt als durch pesbe empfohlen, sobald Informationen übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch den Auftraggeber ermöglichen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kannte oder sich der Kandidat aufgrund der Ansprache von pesbe bzw. aufgrund einer von pesbe aufgegebenen Suchanzeige direkt in Kontakt zum Auftraggeber tritt.

Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass sich ein Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorstellungsdatum unabhängig von dieser Empfehlung beim Auftraggeber auf eine seiner aktuellen Vakanzen beworben hat oder von einem anderen Unternehmen vorgestellt worden ist. Jedoch ist der Auftraggeber verpflichtet, pesbe zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch vor Beginn des Interviewprozesses, davon zu unterrichten. Anderenfalls gilt der Kandidat als durch pesbe empfohlen.

§ 3 - Leistungen von pesbe

pesbe übernimmt im Rahmen der Arbeitsvermittlung für den Auftraggeber die Suche nach geeigneten Kandidaten für die Stelle als Fahrer im Güterverkehr.

Die Dienstleistung von pesbe umfasst alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, im Besonderen folgende Punkte:

- Suche und Auswahl geeigneter Bewerber anhand des Anforderungsprofils des Auftraggebers

- Schaltung von Suchanzeigen

- Telefonisches oder persönliches Interview mit geeigneten Kandidaten

- Vorstellung von Bewerbern bei dem Auftraggeber durch Übermittlung der Kontaktdaten und einer sich anhand des Interviews gewonnenen Einschätzung

§ 4 - Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, pesbe sämtliche Informationen und Unterlagen, die pesbe zum Zwecke der Personalbeschaffung benötigt, auf Anforderung zur Verfügung zu stellen, insbesondere Stellenbeschreibung sowie Anforderungsprofile. Hierzu dient insbesondere der von pesbe im Rahmen der Auftragserteilung mittels eines Links zur Verfügung gestellte Fragebogen. pesbe wird die vom Auftraggeber erteilten Informationen sowie ggf. überlassenen Unterlagen vertraulich behandeln und nicht an Dritte herausgeben. pesbe verpflichtet sich, nach Vertragsbeendigung diese Unterlagen dem Auftraggeber zurückzugeben, sofern der Auftraggeber die Rückgabe anfordert.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, pesbe unverzüglich zu informieren, sofern Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeit auswirken können. Insbesondere ist der Auftraggeber im Falle, dass es ihm nicht gelingt, unter den von pesbe mitgeteilten Kontaktdaten den Kandidaten zu erreichen, verpflichtet, dies spätestens nach 5 Tagen anzuzeigen, um es pesbe zu ermöglichen, eigenen Versuche zur Herstellung des Kontakts zu unternehmen bzw. eine Nachbesetzung vorzunehmen. Erfolgt eine derartige Anzeige nicht innerhalb der genannten Frist, gilt der Kandidat als wirksam vermittelt bzw. empfohlen.

§ 5 - Honorar für die Leistungen von pesbe

Das Honorar wird mit Übermittlung der Kontaktdaten der nach den von pesbe vorgenommenen Vorprüfung als geeignet angesehenen Kandidaten fällig. pesbe hat auch dann einen Anspruch auf das Honorar, wenn der Kandidat vom Auftraggeber abgelehnt wird.

Sollte keine anderweitige Honorarvereinbarung getroffen worden sein, ergibt sich die Höhe des Honoraranspruchs aus dem individuellen Angebot.

Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 - Gewährleistung

pesbe haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten, etc. der Kandidaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der übermittelten Informationen in Bezug auf die Kandidaten ein eigenes Bild hierüber zu machen. Im Übrigen ist die Haftung von pesbe - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 - Datenschutz und Geheimhaltung

Die Parteien erkennen an und bestätigen, dass jede Partei in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Erhalt der Dienstleistungen (Personalvermittlung) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Hierbei handelt es sich nicht um gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO. Dies gilt auch für eine Datenverarbeitung, die pesbe auf Aufforderung des Auftraggebers in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Auftraggeber für die Zusammenarbeit vorgegeben werden, ist vorab mit pesbe abzustimmen. Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung.

Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich zum Zweck der Geschäftsbeziehung (Personalvermittlung) und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Zweckerfüllung, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages wird der Auftraggeber alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen widerspricht. Weiterhin gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Referenzauskünfte dürfen nur nach Absprache mit pesbe erfolgen, um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten.

§ 8 - Nebenabreden

Andere Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.

§ 9 - Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg als Sitz von pesbe.

§ 10 - Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ergänzen oder ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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